Zweite Hilfe meint weitergehende Schritte:
- Wesentlich ist eine Nachbesprechung aller beteiligten Mitarbeiter/innen. Sie soll dazu dienen, die Maßnahmen zu reflektieren, und nach möglichen Vorwarnsignalen suchen, um möglicherweise künftig präventiv tätig werden zu können.
- Mit den Bewohner/innen und Klient/innen, ob beteiligt oder nicht, wird über den Vorfall und die Konsequenzen gesprochen. Dabei kann deutlich werden, dass Menschen mit Ängsten und Co-Traumatisierungen besondere Unterstützung benötigen. In jedem Fall dienen solche Besprechungen der Transparenz und sind ein Zeichen für die Haltung „Keine Gewalt!“.
- Die Erfahrungen sollten in Supervision und Fortbildungen einfließen.
- Ebenso in die Öffentlichkeitsarbeit mit anderen Institutionen (Polizei usw.)
- Es ist notwendig, Tätern zu helfen, wo dies möglich ist und sie es zulassen. Doch der Grundsatz lautet: Opferschutz geht vor Täterschutz.
Der Beitrag Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 5. Text: Zweite Hilfe erschien zuerst auf Alter und Würde.