Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 4. Text: Erste Hilfe

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Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 4. Text: Erste Hilfe

Erste Hilfe meint den unmittelbaren Umgang mit einer Situation, in der Gewalt ausgeübt wird.

  • Die Mitarbeiter/innen brauchen einen Standardplan mit Ansprechpartnern.
  • Die Opfer dürfen nicht allein gelassen werden.
  • Eine Trennung von Tätern und Opfern ist unabdingbar. Jeder Täterkontakt triggert bei den Opfern das Erleben der Gewalt. Dies gilt auch für die Zweite Hilfe.
  • Beweise und Aussagen müssen festgehalten und gesichert werden.
  • Gegebenenfalls müssen Arzt und Polizei hinzugezogen werden.
  • Zeugen solltet beachtet und sich auch um sie gekümmert werden, nicht nur um Täter und Opfer.
  • Es braucht Transparenz und Offenheit.

Sind Mitarbeiter/innen von Gewaltdrohungen und Gewaltattacken betroffen, sollten sie sofort aus der Situation herausgenommen werden. Sie dürfen nicht allein gelassen werden, sondern brauchen Solidarität und Begleitung.

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By | 2022-06-21T09:00:14+00:00 21. Juni 2022|Zusammenfassung|Kommentare deaktiviert für Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 4. Text: Erste Hilfe

About the Author:

Dr. phil. (Gesundheitswissenschaften), Diplom-Pädagoge, Kreativer Leibtherapeut AKL, Mitbegründer der Zukunftswerkstatt therapie kreativ. Vorsitzender der Stiftung Würde, Er hat gemeinsam mit Dr. Gabriele Frick-Baer die Kreative Leibtherapie und gemeinsam mit Dr. Claus Koch die Beziehungspädagogik entwickelt. Mitleiter des Pädagogischen Instituts Berlin (PIB) und der Plattform www.kinderwürd-udo-baer.de, Autor zahlreicher Fach- und Sachbücher und anderer Veröffentlichungen.