Jedes Gewaltpräventionskonzept beruht auf einer Haltung und diese fußt auf einem Menschenbild. Das Menschenbild sollte auf der Achtung der Würde aller Menschen gründen. Der Schutz der Würde ist ein Menschenrecht. Er gilt für alle Menschen, egal wo sie herkommen und wie sie sind. Diese Grundhaltung verpflichtet alle Mitarbeiter/innen und Bewohner/innen oder andere Klient/innen, sich gegen Gewalt zu wenden und ihr vorzubeugen. Gewalt entwürdigt.
Unter Gewalt wird die Anwendung von physischen und seelischen Mitteln verstanden, um Handlungen oder Unterlassungen anderer Menschen gegen ihren Willen zu erzwingen, sofern sie nicht der Notwehr und Schutzbedürfnissen entspringen. Gewalt seitens der Mitarbeiter/innen ist ebenso unzulässig wie Gewalt gegen Mitarbeiter/innen und gegen andere Menschen, die in der Einrichtung betreut werden.
Viele Einrichtungen sind in Bereichen tätig, in denen Bewohner/innen oder andere Klient/innen selbst Gewalt erfahren haben und in einem Milieu lebten, das von Gewalt geprägt wurde. Deswegen braucht es besonderer Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber Gewalt und besondere Bemühungen zur Prävention. Diese muss von allen gelebt werden.
Es darf hinsichtlich Gewalttätigkeiten und Ansätzen zur Gewalt kein Schweigen und keine Tabus geben. Niemand darf mit Gewalterfahrungen allein gelassen werden, jede und jeder braucht Schutz und Unterstützung.
Der Beitrag Gewaltprävention in sozialen Institutionen: 2.Text: Die Haltung erschien zuerst auf Alter und Würde.