In den meisten Einrichtungen der Altenhilfe und der ambulanten Versorgung gilt die Regel, die zu pflegenden Menschen mit dem Nachnamen anzusprechen. Das ist gut so. Das ist Ausdruck des Respekts vor ihnen. Doch das darf nicht zur Ideologie, zu einem unabdingbaren Muss werden, denn es gibt Ausnahmen. Eine alte Frau zum Beispiel ist dement und wird geistig und emotional zu einer Dreijährigen. Sie such nach ihrer Mutti. Würde die Betreuungskraft sie mit ihrem Nachnamen ansprechen, verstünde sie nichts. In ihrem eigenen Erleben ist sie drei Jahre alt. Da ist es sinnvoll und sogar notwendig, die Dame mit ihrem Vornamen anzusprechen, um sie zu erreichen und dann zu begleiten. Alles andere würde auf Unverständnis stoßen und störrischen Widerstand hervorrufen.
Dann gibt es Menschen, die in einem beruflichen und privaten Milieu aufgewachsen sind, in dem man sich duzt. Dem bin ich oft im Ruhrgebiet begegnet bei Arbeitern und Arbeiterinnen, Handwerker*innen und anderen. Sie duzen andere selbst, sie kennen es nicht anders. Manche von ihnen sind froh darüber, dass sie mit Sie angesprochen werden, doch vielen ist dies fremd und sie duzen zurück, wenn man sie siezt, oder reagieren irritiert. Demenzielle Erkrankungen sind schon sehr verunsichernd. Wenn dann noch Irritationen im Umgang miteinander dazukommen, kann dies die Verunsicherung verstärken. Hier ist es oft sinnvoll, „Richard“ statt „Herr Schneider“ zu sagen. Manchmal kann man die Menschen auch siezen und gleichzeitig mit dem Vornamen ansprechen.
Es gilt bei der Ansprache, die Orientierung an dem höflichen Sie beizubehalten UND es ist gleichzeitig notwendig, flexibel zu sein und nicht in ideologischen Normen zu erstarren.
Der Beitrag Die leidige Frage mit dem „Sie“ und dem „Du“ erschien zuerst auf Alter und Würde.